Begutachtung

Nachdem ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt wurde, erfolgt eine Begutachtung im häuslichen Umfeld. Hierbei wird der notwendige Hilfebedarf nach einem einheitlichen Begutachtungsverfahren ermittelt. Auf Wunsch begleite ich Sie vor, während und nach der Begutachtung.

Die Vergütung dieser Leistung erfolgt nach dem Justizvergütungsgesetz (JVEG).