Pflegesachverständige

Als Pflegesachverständige erstelle ich Gutachten oder überprüfe vorliegende Pflegegutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach den aktuellen Begutachtungsrichtlinien. Im Widerspruchsverfahren kann das von mir erstellte Gutachten zur Klärung hinzugezogen werden.

Die Vergütung dieser Leistung erfolgt nach dem Justizvergütungsgesetz (JVEG).