Schulung

Schulung im häuslichen Umfeld

Für Angehörige, die einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgen, ist dies oft eine große psychische wie physische Belastung. Häufig benötigen sie eine Unterstützung und Begleitung. In der Pflegeversicherung ist der Anspruch auf eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen gesetzlich festgelegt (SGB XI § 45).
Gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen wird eine Schulung nach deren Bedürfnissen im häuslichen Umfeld durchgeführt.

Mögliche Inhalte sind:

  • Unterweisung in situationsbezogene Pflegetechniken
  • Unterweisung in den Gebrauch spezieller Hilfsmittel
  • Beratung zur individuellen Problemsituation
  • Beratung zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben

Die Kostenübernahme dieser Leistungen erfolgt über Ihre Pflegeversicherung.

Schulung im Rahmen der Überleitungspflege

Die Überleitungspflege unterstützt die Entlassung eines Pflegebedürftigen aus dem Krankenhaus oder der Kurzzeitpflege in sein häusliches Umfeld. Sie beinhaltet neben der Beratung eine dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen angepasste Schulung, noch während des Aufenthaltes im Krankenhaus oder in der Kurzeitpflege. Nach der Entlassung in den häuslichen Bereich können weitere individuelle Schulungen erfolgen. Die Überleitungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

Die Kostenübernahme dieser Leistungen erfolgt über Ihre Pflegeversicherung.