Pflegeberatung

Die Versorgung eines Pflegebedürftigen ist eine sehr individuelle Pflegesituation.
Bei der Pflegeberatung können gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen Fragen zur Pflegeversicherung und Fragen sowie Probleme hinsichtlich der Pflegesituation besprochen und geklärt werden.

Die Beratung will nicht nur informieren, sondern eine Unterstützung bieten, Ängste nehmen, den Ratsuchenden eine Orientierung geben sowie in seiner Eigenkompetenz stärken. Die Ziele werden vereinbart und die notwendige Anleitung für die Umsetzung wird gegeben.

Eine Pflegeberatung kann verschiedene Anlässe haben:

  • Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen gesetzlichen Beratungsanspruch (SGB XI § 7a).
  • Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet sich beraten zu lassen (SGB XI § 37,3).  Diese Beratung muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Diese Beratung ist  nicht verpflichtend.
  • Beratung im Rahmen der Überleitungspflege

Die Überleitungspflege unterstützt die Entlassung eines Pflegebedürftigen aus dem Krankenhaus oder der Kurzzeitpflege in sein häusliches Umfeld. Sie beinhaltet neben der Schulung eine dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen angepasste Beratung, noch während des Aufenthaltes im Krankenhaus oder in der Kurzzeitpflege. Nach der Entlassung in den häuslichen Bereich können weitere individuelle Beratungen und Schulungen erfolgen. Die Überleitungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.

 

Die Kostenübernahme dieser Leistung erfolgt über Ihre Pflegeversicherung.